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Ratgeber Vertragsanpassungen, Teil 2

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Im zweiten Teil unseres Ratgebers zum Thema Anpassungen bei Leasingverträgen geht Fuhrparkprofi und FLOTTE-Gastautor Andreas Kral auf zahlreiche Details ein, die vor einer Änderung laufender Vereinbarungen auch noch zu beachten sind.

Zu Beginn eines jeden Leasing­vertrages wird dieser zunächst auf eine Standardlaufzeit abgeschlossen. Zum Beispiel 48 Monate und 30.000 Kilometer pro Jahr. Doch warum? Weil das die Erfahrungswerte sind oder die künftige Einschätzung für das zu nutzende Fahrzeug. Oft stellt sich nachträglich – durchaus auch Jahre später – heraus, dass die Annahme der Realität keinesfalls entspricht. Das heißt, die Fahrleistung liegt deutlich höher, bedingt etwa durch weite Urlaubsfahrten oder ein anderes Gebiet, welches zu betreuen ist etc.

Änderung der bisherigen KM-Centsätze
Es kann auch sein, dass sich die Sätze für Mehr-/Minderkilometer ändern – um sehr viel ändern. Und zu wessen Gunsten? Zur Veranschaulichung ein Beispiel: Wenn schlussendlich doch 10.000 km mehr gefahren werden, ist es ein Unterschied, ob man dafür 802 oder mit 1.543 Euro nahezu das Doppelte bezahlt.

> Weiterlesen: Ratgeber Vertragsanpassungen, Teil 1

Anpassung für Vertragsverlängerung 
Verlängert sich ein Fullservice-Vertrag, müsste das Gesamtentgelt monatlich sinken – sofern die jährliche Fahrleistung unverändert bleibt. Die monatliche Wertminderung sinkt meist deutlich mehr als die im letzten Jahr voraussichtlich noch anfallenden Wartungs- und Reifenkosten steigen (vgl. Matrix). Mangels Alternativen ist man jedoch gezwungen, das Angebot, welches der Leasinggeber sendet, anzunehmen oder den Wagen eben doch zum vereinbarten Datum retourzustellen.

Anpassungen bei variablen Zinsen
Um nicht auch noch bei rückwirkenden Anpassungen die Zinsentwicklung auf Plausibilität prüfen zu müssen, empfiehlt sich der Abschluss von fixen Zinsen. Andernfalls kann es passieren, dass Sie im Dezember eine Anpassung erfragen und zunächst gar kein Angebot für diese erhalten. Dies kann zum Beispiel folgendermaßen aussehen: „Da Ihr Vertrag variabel verzinst ist und der nächste Stichtag für die Zinsanpassung per 01.01.2026 ist, müssen wir diesen abwarten und können die Verlängerung erst nach interner Freigabe und Durchführung der Zinsanpassung Mitte Jänner berechnen. Wir bitten hier um etwas Geduld, ich halte mir den Fall in Evidenz und sende Ihnen die Verlängerung ehestmöglich zu.“

Rückwirkende Vertragsanpassung oder Anpassung in der Zukunft?
Es gibt Anbieter, die bieten Vertragsänderungen rückwirkend ab Vertragsbeginn an, und es gibt solche, die dies erst ab einem Stichtag tun, aber nur für die Zukunft. Wenn man nach 48 Monaten rückwirkend einen Vertrag, der für 60 Monate abgeschlossen ist, hinsichtlich zum Beispiel der Mehrkilometer anpasst, hat man in dem Jahr dann die kumulierte Nachverrechnung der bisher zu wenig verrechneten Kosten. Problematisch, wenn sich zum Beispiel auch die Kostenstelle des Fahrzeuges ändert und der künftige Kostenstellenverantwortliche für die Mehrfahrleistung der Vergangenheit nichts kann.
Wie man sieht, handelt es sich hier um ein spannendes und teilweise kostenintensives Thema. Aber auch hier gilt: Drum prüfe, wer sich ewig – oder aber auf vier bis sechs Jahre – bindet … So erlebt man weniger teure und unbudgetierte Überraschungen. 

Zusammenfassung
Wer darüber nachdenkt, einen laufenden Leasingvertrag abzuändern, sollte diverse Punkte genau in Betracht ziehen. Dazu zählen vor allem folgende:

Mehr-/Minderkilometer
Diese KM-Sätze werden nach eigener Erfahrung bei einem Angebotsvergleich oft nicht ausreichend beachtet. Erfahrungsgemäß sind diese Centsätze pro Kilometer unabhängig von der Leasingfirma meist so gestaltet, dass die Mehrkilometer deutlich höher als die Minderkilometer sind. 

Freigrenzen
Hat man es noch mit Freigrenzen zu tun, das heißt bei 3.000 freien Kilometern gibt es Anbieter, die – wenn man die Gesamtkilometerleistung um 5.000 km überzieht – dann 2.000 verrechnen, und andere verrechnen dann 5.000, weil ja außerhalb dieser Grenze. Dazu kommt, dass sich bei einigen Anbietern auch der vereinbarte Centsatz für die Mehrkilometer ab einer bestimmten Grenze noch weiter – mitunter überproportional – erhöhen kann.

Vergütungen bei Minder-KM
Es hat sich immer mehr gezeigt, dass Minderkilometer zunehmend „gedeckelt“ werden. Es gibt Anbieter, die eine sogenannte „Matrix“ anbieten. Diese Variante empfiehlt sich, wenn man Planungssicherheit haben möchte – sogar noch bevor der Leasinganbieter gewählt wird und der Leasingantrag unterschrieben ist. 

Planungssicherheit
Auch die Mehr-/Minderkilometer haben so gut wie keine Bedeutung, entscheidet man doch manchmal noch bis kurz vor dem tatsächlichen Vertragsende, wie und auf welche KM-Leistung der Vertrag rückwirkend angepasst werden soll. 

 

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