Alpine A390 – schon gefahren
Bis dato stand Alpine für kompakte Sportlichkeit, mit der A390 traut sich die sportive Renault-Tochter nun ins elektrisc...
Der Toleranzzeitraum für die abgelaufene §57a-Begutachtung ist in Österreich im Vergleich zu anderen Ländern relativ großzügig bemessen. Bis zu vier Monate nach Fälligkeit darf man "überziehen", es darf weder eine Strafe verhängt werden, noch entstehen Nachteile im Schadensfall, das Pickerl gilt noch nicht als abgelaufen, so die ÖAMTC-Juristin Verena Pronebner.
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