VERLAG TEAM KONTAKT MEDIADATEN ABO
logo

Unterschiedliche Pickerl-Toleranz

main-photo

Der Toleranzzeitraum für die abgelaufene §57a-Begutachtung ist in Österreich im Vergleich zu anderen Ländern relativ großzügig bemessen. Bis zu vier Monate nach Fälligkeit darf man "überziehen", es darf weder eine Strafe verhängt werden, noch entstehen Nachteile im Schadensfall, das Pickerl gilt noch nicht als abgelaufen, so die ÖAMTC-Juristin Verena Pronebner.

In vielen anderen Ländern gibt es diese Toleranzfristen nicht, Probleme sind vorprogrammiert. Obwohl es internationalen Vereinbarungen widerspricht, werden Autofahrer immer wieder mit Strafen belegt oder an der Einreise gehindert.

Letzte Meldungen

Mehr lesen >>

Aktuelle Fahrzeugtests

Mehr lesen >>
  • Test: Audi Q5 e-hybrid

  • Schon gefahren: Kia PV5

  • Schon gefahren: Toyota bZ4X

  • Schon gefahren: Peugeot 308

  • Schon (vorab) gefahren: Cupra Raval

  • Test: Dacia Bigster

  • Schon gefahren: Toyota Aygo X

  • Test: Hyundai Ioniq 9

  • Dauertest-Update: BYD Sealion 7

  • Schon gefahren: VW T-Roc

Newsletter
Mit dem FLOTTE-Newsletter immer informiert bleiben!
Logo

Kommende Veranstaltungen

FLEET Convention 2026

Time: 09/06/2026

Location: Hofburg Wien

FLEET Drive 2026

Time: 30/09/2026

Location: Werft Korneuburg

A&W TAG 2026

Time: 20/10/2026

Location: Hofburg, Wien

AutoZum 2027

Time: 20/01/2027

Location: Messe Salzburg

© 2026 A&W Verlag GmbH All Rights Reserved Developed by itMedia